
        (c) Ministerium für Wissenschaft und Forschung Nordrhein-Westfalen 2004
        
      § 0 Definitionen
            Dokumentation: Die Beschreibung des Aufbaus und/oder der Struktur der Programmierung und/oder der
                     Funktionalitäten des Programms, unabhängig davon, ob sie im Source Code oder gesondert vorgenommen
                     wird.
                Lizenz: Die zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen geschlossene Vereinbarung mit dem Inhalt der "Deutschen
                     Freien Software Lizenz" bzw. das Angebot hierzu.
                Lizenznehmer: Jede natürliche oder juristische Person, die die Lizenz angenommen hat.
                Programm: Jedes Computerprogramm, das von den Rechtsinhabern nach den Bestimmungen dieser Lizenz
                     verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht worden ist.
                Object Code: Die maschinenlesbare, übersetzte Form des Programms.
                Öffentlich: Nicht nur an einen bestimmten Personenkreis gerichtet, der persönlich oder durch die
                     Zugehörigkeit zu einer juristischen Person oder einem öffentlichen Träger miteinander verbunden
                     ist.
                Öffentlich zugänglich machen: Die öffentliche Weitergabe des Programms in unkörperlicher Form,
                     insbesondere das Bereithalten zum Download in Datennetzen.
                Rechtsinhaber: Der bzw. die Urheber oder sonstigen Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem
                     Programm.
                Source Code: Die für Menschen lesbare, in Programmiersprache dargestellte Form des Programms.
                Verändern: Jede Erweiterung, Kürzung und Bearbeitung des Programms, insbesondere Weiterentwicklungen.
                Verbreiten: Die öffentliche Weitergabe körperlicher Vervielfältigungsstücke, insbesondere auf
                     Datenträgern oder in Verbindung mit Hardware.
                Vollständiger Source Code: Der Source Code in der für die Erstellung bzw. die Bearbeitung benutzten Form
                     zusammen mit den zur Übersetzung und Installation erforderlichen Konfigurationsdateien und
                     Software-Werkzeugen, sofern diese in der benötigten Form nicht allgemein gebräuchlich (z.B.
                     Standard-Kompiler) oder für jedermann lizenzgebührenfrei im Internet abrufbar sind.
        § 1 Rechte
            8A72MHZDYj_TCo^n@/`'
                Sie dürfen das Programm in unveränderter Form vervielfältigen, verbreiten und öffentlich
                 zugänglich machen.
                U7mtv#&
                    Sie dürfen das Programm verändern und entsprechend veränderte Versionen vervielfältigen,
                     verbreiten und öffentlich zugänglich machen. Gestattet ist auch die Kombination des Programms
                     oder Teilen hiervon mit anderen Programmen.
                \fk@|"7k"joY,m3,R
                    Sie erhalten die Rechte unentgeltlich.
        § 2 Pflichten beim Vertrieb
            ^X
                    Wenn Sie das Programm verbreiten oder öffentlich zugänglich machen, sei es in unveränderter oder
                     veränderter Form, sei es in einer Kombination mit anderen Programmen oder in Verbindung mit
                     Hardware, dann müssen sie mitliefern:
                @51'R
                    alle Vermerke im Source Code und/oder Object Code, die auf diese Lizenz hinweisen;
                /	+$hmsqf."EtLWK5e!
                    alle Vermerke im Source Code und/oder Object Code, die über die Urheber des Programms Auskunft geben;
                vnQH!
                    einen für den Empfänger deutlich wahrnehmbaren Hinweis auf diese Lizenz und die Internetadresse
                      http://www.d-fsl.de>;
                XI3
RN0Z3%}R
                    den vollständigen Text dieser Lizenz in deutlich wahrnehmbarer Weise.
                f	oP|PM&^-,kTKI[\1
                    Wenn bei der Installation des Programms und/oder beim Programmstart Lizenz- und/oder
                     Vertragsbedingungen angezeigt werden, dann müssen
                W,divh8JqG
                    diese Lizenz,
                V&
^e
                    ein Hinweis auf diese Lizenz und
                j)tBMI,EJ%
                    ein Hinweis auf den oder die Rechtsinhaber an den ersten unter dieser Lizenz nutzbaren
                     Programmbestandteilen
                    ebenfalls angezeigt werden.
                { +I0VD>c<A\=E;#p
                    Sie dürfen die Nutzung des Programms nicht von Pflichten oder Bedingungen abhängig machen, die
                     nicht in dieser Lizenz vorgesehen sind.
                nWl$Sp>)Zwn^yPy
                    Sofern Sie mit dem Programm eine Dokumentation erhalten haben, muss diese Dokumentation
                     entsprechend mitgeliefert werden, es sei denn, die freie Mitlieferung der Dokumentation ist
                     Ihnen aufgrund der Lizenz für die Dokumentation nicht gestattet.
        § 3 Weitere Pflichten beim Vertrieb veränderter Versionen
            ;?z&;g1u
                    Veränderte Versionen des Programms dürfen Sie nur unter den Bedingungen dieser Lizenz verbreiten
                     oder öffentlich zugänglich machen, so dass Dritte das veränderte Programm insgesamt unter
                     dieser Lizenz nutzen können.
                0A>^i
                    Wird das Programm oder ein Teil hiervon mit einem anderen Programm kombiniert, gilt auch die
                     Kombination insgesamt als eine veränderte Version des Programms, es sei denn, das andere
                     Programm ist formal und inhaltlich eigenständig. Ein anderes Programm ist dann als
                     eigenständig anzusehen, wenn es die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt:
                     Cr\VIFFPtB?~iDo<
                            Der Source Code der kombinierten Programme muss jeweils in eigenen Dateien vorhanden sein, die
                             keine Bestandteile des anderen Teils enthalten, die über die zur Programmkombination üblichen
                             und erforderlichen Informationen über den anderen Teil hinausgehen, wobei der Source Code des
                             anderen Programms nicht mitgeliefert werden muss.
                        >\[
                            Der mit dem Programm kombinierte Teil muss auch dann sinnvoll nutzbar sein, wenn er nicht mit dem
                             Programm kombiniert wird, und zwar entweder alleine oder mit sonstigen Programmen. Was als
                             "sinnvoll nutzbar" anzusehen ist, richtet sich nach der Auffassung der betroffenen Fachkreise.
                             Zu den betroffenen Fachkreisen gehören alle Personen, die das Programm oder Programme mit
                             vergleichbarer Funktionalität entwickeln, benutzen, verbreiten oder öffentlich zugänglich
                             machen.
                }u/AbFC%LGYD{97@B1
                    Wenn Sie das Programm oder einen Teil hiervon - verändert oder unverändert - zusammen mit einem
                     anderen Programm verbreiten oder öffentlich zugänglich machen, das unter der GNU General
                     Public License (GPL) lizenziert wird, darf das Programm auch unter den Bedingungen der GPL
                     genutzt werden, sofern es mit dem anderen Programm ein "derivative work" im Sinne der GPL
                     bildet. Dabei sollen die Hinweise auf diese Lizenz entfernt und durch einen Hinweis auf die
                     GPL ersetzt werden. Ob bei der Zusammenstellung ein "derivate work" im Sinne der GPL entsteht,
                     beurteilt sich nach Ziffer 2 b) der GPL. Diese Bestimmung lautet: "You must cause any work
                     that you distribute or publish, that in whole or in part contains or is derived from the
                     Program or any part thereof, to be licensed as a whole at no charge to all third parties under
                     the terms of this License." Die GPL kann abgerufen werden unter
                     http://www.fsf.org/licenses/gpl.
                AE$Lww
                    Wenn Sie das Programm in einer veränderten Form verbreiten oder öffentlich zugänglich machen,
                     müssen Sie im Source Code einen Hinweis mit den Änderungen aufnehmen und mit dem Datum der
                     Änderung versehen. Der Hinweis muss erkennen lassen, welche Änderungen vorgenommen wurden und
                     bestehende Vermerke, die über die Urheber des Programms Auskunft geben, übernehmen. Dies gilt
                     unabhängig davon, ob Sie einen eigenen Urhebervermerk hinzufügen. Anstelle eines Hinweises im
                     Source Code können Sie auch ein Versionskontrollsystem verwenden oder weiterführen, sofern
                     dieses mitverbreitet wird oder öffentlich zugänglich ist.
                nFt/Q.;
                    Sie dürfen von Dritten für die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts an veränderten Versionen
                     des Programms kein Entgelt verlangen.
                J|5-'>lXG` ~$90"x
                    Wenn Sie an der veränderten Version des Programms ein anderes Schutzrecht als ein Urheberrecht
                     erwerben, insbesondere ein Patent oder Gebrauchsmuster, lizenzieren Sie dieses Schutzrecht für
                     veränderte und unveränderte Versionen des Programms in dem Umfang, der erforderlich ist, um
                     die Rechte aus dieser Lizenz wahrnehmen zu können.
        § 4 Weitere Pflichten beim Vertrieb im Object Code
            YFi
h
                    Wenn Sie das Programm nur im Object Code verbreiten, dann müssen Sie zusätzlich zu den in § 2 und
                     § 3 geregelten Pflichten entweder
                    "O'T>dMxB<q]
)\r%^s,
                            den vollständigen Source Code im Internet öffentlich zugänglich machen und bei der Verbreitung
                             des Object Codes deutlich auf die vollständige Internetadresse hinweisen, unter der der Source
                             Code abgerufen werden kann oder
                        (z~}
                            den vollständigen Source Code auf einem hierfür üblichen Datenträger unter Beachtung der §§ 2 und
                             3 mitverbreiten.
                Yi%zd')le
                    Wenn Sie das Programm im Object Code öffentlich zugänglich machen, dann müssen Sie zusätzlich zu
                     den in § 2 und § 3 geregelten Pflichten den vollständigen Source Code im Internet öffentlich
                     zugänglich machen und dabei deutlich auf die vollständige Internetadresse hinweisen.
                PcdDqJl}r4c<5.uEK
                    Sofern Sie mit dem Programm eine Dokumentation erhalten haben, muss diese Dokumentation
                     entsprechend der Absätze 1 und 2 mitgeliefert werden, es sei denn, die freie Mitlieferung der
                     Dokumentation ist Ihnen aufgrund der Lizenz für die Dokumentation nicht gestattet.
        § 5 Vertragsschluss
            GzJGjH
                    Mit dieser Lizenz wird Ihnen und jeder anderen Person ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages
                     über die Nutzung des Programms unter den Bedingungen der Deutschen Freien Softwarelizenz
                     unterbreitet.
                &cDq<eJ0H?f
@t*K_
                    Sie dürfen das Programm nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften bestimmungsgemäß
                     benutzen, ohne dass es der Annahme dieser Lizenz bedarf. Dieses Recht umfasst in der
                     Europäischen Union und in den meisten anderen Rechtsordnungen insbesondere die folgenden
                     Befugnisse:
                    :S^!g;q63vyHT<
                            das Programm ablaufen zu lassen sowie die Erstellung von hierfür erforderlichen
                             Vervielfältigungen im Haupt- und Arbeitsspeicher;
                        
                            das Erstellen einer Sicherungskopie;
                        "n>:0
                            die Fehlerberichtigung;
                        JT{6GC}+NJ
[y<
                            die Weitergabe einer rechtmäßig erworbenen körperlichen Kopie des Programms.
                ?&kECu>P9S|KGGAa~h
                    Sie erklären Ihre Zustimmung zum Abschluss dieser Lizenz, indem Sie das Programm verbreiten,
                     öffentlich zugänglich machen, verändern oder in einer Weise vervielfältigen, die über die
                     bestimmungsgemäße Nutzung im Sinne von Absatz 2 hinausgeht. Ab diesem Zeitpunkt ist diese
                     Lizenz als rechtlich verbindlicher Vertrag zwischen den Rechtsinhabern und Ihnen geschlossen,
                     ohne dass es eines Zugangs der Annahmeerklärung bei den Rechtsinhabern bedarf.
                OZ(.
VDsWd
                    Sie und jeder andere Lizenznehmer erhalten die Rechte aus dieser Lizenz direkt von den
                     Rechtsinhabern. Eine Unterlizenzierung oder Übertragung der Rechte ist nicht gestattet.
        § 6 Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung
            8*joM
                    Jede Verletzung Ihrer Verpflichtungen aus dieser Lizenz führt zu einer automatischen Beendigung
                     Ihrer Rechte aus dieser Lizenz.
                q>V?Z
                    Die Rechte Dritter, die das Programm oder Rechte an dem Programm von Ihnen erhalten haben,
                     bleiben hiervon unberührt.
        § 7 Haftung und Gewährleistung
            I"{D2[::m~
%
                    Für entgegenstehende Rechte Dritter haften die Rechtsinhaber nur, sofern sie Kenntnis von diesen
                     Rechten hatten, ohne Sie zu informieren.
                ;x	4;+RenXrc|FJ"'
                    Die Haftung für Fehler und sonstige Mängel des Programms richtet sich nach den außerhalb dieser
                     Lizenz getroffenen Vereinbarungen zwischen Ihnen und den Rechtsinhabern oder, wenn eine solche
                     Vereinbarung nicht existiert, nach den gesetzlichen Regelungen.
        § 8 Verträge mit Dritten
            _4:
                    Diese Lizenz regelt nur die Beziehung zwischen Ihnen und den Rechtsinhabern. Sie ist nicht
                     Bestandteil der Verträge zwischen Ihnen und Dritten.
                
                    Die Lizenz beschränkt Sie nicht in der Freiheit, mit Dritten, die von Ihnen Kopien des Programms
                     erhalten oder Leistungen in Anspruch nehmen, die im Zusammenhang mit dem Programm stehen,
                     Verträge beliebigen Inhalts zu schließen, sofern Sie dabei Ihren Verpflichtungen aus dieser
                     Lizenz nachkommen und die Rechte der Dritten aus dieser Lizenz nicht beeinträchtigt werden.
                     Insbesondere dürfen Sie für die Überlassung des Programms oder sonstige Leistungen ein Entgelt
                     verlangen.
                w{[
am
                    Diese Lizenz verpflichtet Sie nicht, das Programm an Dritte weiterzugeben. Es steht Ihnen frei zu
                     entscheiden, wem Sie das Programm zugänglich machen. Sie dürfen aber die weitere Nutzung durch
                     Dritte nicht durch den Einsatz technischer Schutzmaßnahmen, insbesondere durch den Einsatz von
                     Kopierschutzvorrichtungen jeglicher Art, verhindern oder erschweren. Eine passwortgeschützte
                     Zugangsbeschränkung oder die Nutzung in einem Intranet wird nicht als technische
                     Schutzmaßnahme angesehen.
        § 9 Text der Lizenz
            
                    Diese Lizenz ist in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Beide Fassungen sind gleich
                     verbindlich. Es wird unterstellt, dass die in der Lizenz verwandten Begriffe in beiden
                     Fassungen dieselbe Bedeutung haben. Ergeben sich dennoch Unterschiede, so ist die Bedeutung
                     maßgeblich, welche die Fassungen unter Berücksichtigung des Ziels und Zwecks der Lizenz am
                     besten miteinander in Einklang bringt.
                P*+?9kJ/k3Z
                    Der Lizenzrat der Deutschen Freien Software Lizenz kann mit verbindlicher Wirkung neue Versionen
                     der Lizenz in Kraft setzen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist. Neue Versionen der
                     Lizenz werden auf der Internetseite http://www.d-fsl.de mit einer eindeutigen Versionsnummer
                     veröffentlicht. Die neue Version der Lizenz erlangt für Sie verbindliche Wirkung, wenn Sie von
                     deren Veröffentlichung Kenntnis genommen haben. Gesetzliche Rechtsbehelfe gegen die Änderung
                     der Lizenz werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beschränkt.
                VCj!h
                    Sie dürfen diese Lizenz in unveränderter Form vervielfältigen, verbreiten und öffentlich
                     zugänglich machen.
        § 10 Anwendbares Recht
            Auf diese Lizenz findet deutsches Recht Anwendung.
            Anhang: Wie unterstellen Sie ein Programm der Deutschen Freien Software Lizenz?
            Um jedermann den Abschluss dieser Lizenz zu ermöglichen, wird empfohlen, das Programm mit folgendem
             Hinweis auf die Lizenz zu versehen:
            "Copyright (C) 20[jj] [Name des Rechtsinhabers].
            Dieses Programm kann durch jedermann gemäß den Bestimmungen der Deutschen Freien Software Lizenz genutzt
             werden.
            Die Lizenz kann unter http://www.d-fsl.de abgerufen werden."