CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND LEISTET KEINE
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            Lizenz
            DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER „SCHUTZGEGENSTAND“ DEFINIERT)
            WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE
            ("CCPL", „LIZENZ“ ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER
            SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE
            GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT
            AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.
            DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM
            SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN
            RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG
            ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN
            RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS SIE DAS GEBUNDENSEIN
            AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.
            zzeH6{W
                    Definitionen
                    {W8K
                            Der Begriff "Bearbeitung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis
                            jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange dieses
                            erkennbar vom Schutzgegenstand abgeleitet wurde. Dies kann insbesondere
                            auch eine Umgestaltung, Änderung, Anpassung, Übersetzung oder
                            Heranziehung des Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern sein.
                            Nicht als Bearbeitung des Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eine
                            Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Nutzung des
                            Schutzgegenstandes.
                        ie6L
                            Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine
                            Zusammenstellung von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen
                            Inhalten zu einem einheitlichen Ganzen, sofern diese Zusammenstellung
                            aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin enthaltenen selbständigen
                            Elemente eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon,
                            ob die Elemente systematisch oder methodisch angelegt und dadurch einzeln
                            zugänglich sind oder nicht.
                        2&L(Zcx<#1R4$3\|G
                            "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder
                            Bearbeitungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin in
                            körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder in
                            Verkehr zu bringen.
                        aZPM|a\ ku$;QG*J
                            Unter "Lizenzelementen" werden im Sinne dieser Lizenz die folgenden
                            übergeordneten Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber
                            ausgewählt wurden und in der Bezeichnung der Lizenz zum Ausdruck kommen:
                            "Namensnennung", "Weitergabe unter gleichen Bedingungen".
                        }*Zlt`Un
V?1"v_k
                            Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder
                            juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den
                            Bedingungen dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt.
                        87~x<s%d1C{0 o~\
`=
                            "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des
                            Schutzgegenstandes oder jede andere natürliche oder juristische Person, die
                            am Schutzgegenstand ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in
                            Abschnitt 3 genannten Handlungen erfasst und eine Erteilung, Übertragung
                            oder Einräumung von Nutzungsbewilligungen bzw Nutzungsrechten an Dritte
                            erlaubt.
                        e$	6yt!8J	K`6s
                            Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen,
                            künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen
                            dieser Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine eigentümliche
                            geistige Schöpfung jeglicher Art oder ein Werk der kleinen Münze, ein
                            nachgelassenes Werk oder auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines
                            verwandten Schutzrechts sein, unabhängig von der Art seiner Fixierung und
                            unabhängig davon, auf welche Weise jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann,
                            gleichviel ob in analoger oder digitaler Form. Soweit Datenbanken oder
                            Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz
                            eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff „Schutzgegenstand“ im
                            Sinne dieser Lizenz.
                        S!
                            Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die in
                            dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes
                            vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen
                            Bedingungen dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des
                            Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährte
                            Nutzungsbewilligung trotz eines vorherigen Verstoßes auszuüben.
                        
                            Unter "Öffentlich Wiedergeben" im Sinne dieser Lizenz sind
                            Wahrnehmbarmachungen des Schutzgegenstandes in unkörperlicher Form zu
                            verstehen, die für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt
                            sind und mittels öffentlicher Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung,
                            Vorführung, Darbietung, Sendung, Weitersendung oder zeit- und
                            ortsunabhängiger Zurverfügungstellung erfolgen, unabhängig von den zum
                            Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich drahtgebundener
                            oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.
                        ?oN_65cY
                            "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, gleichviel in welchem
                            Verfahren, auf welchem Träger, in welcher Menge und ob vorübergehend oder
                            dauerhaft, Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen,
                            insbesondere durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch das
                            erstmalige Festhalten des Schutzgegenstandes oder dessen
                            Wahrnehmbarmachung auf Mitteln der wiederholbaren Wiedergabe sowie das
                            Herstellen von Vervielfältigungsstücken dieser Festhaltung, sowie die
                            Speicherung einer geschützten Darbietung oder eines Bild- und/oder
                            Schallträgers in digitaler Form oder auf einem anderen elektronischen Medium.
                        Sr
                            "Mit Creative Commons kompatible Lizenz" bezeichnet eine Lizenz, die unter https://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgelistet ist und die durch Creative Commons als grundsätzlich zur vorliegenden Lizenz äquivalent akzeptiert wurde, da zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
                            Diese mit Creative Commons kompatible Lizenz
                            j>&2m=3
                                    enthält Bestimmungen, welche die gleichen Ziele verfolgen, die gleiche
                                    Bedeutung haben und die gleichen Wirkungen erzeugen wie die
                                    Lizenzelemente der vorliegenden Lizenz; und
                                KM+>r
d:2n
                                    erlaubt ausdrücklich das Lizenzieren von ihr unterstellten Abwandlungen
                                    unter vorliegender Lizenz, unter einer anderen rechtsordnungsspezifisch
                                    angepassten Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen
                                    wie vorliegende Lizenz aufweist oder unter der entsprechenden
                                    Creative-Commons-Unported-Lizenz.
                {7WDAj	1\^QXqQ \3w1
                    Beschränkungen der Verwertungsrechte
                    Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung des
                    Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die sich aus
                    den Beschränkungen der Verwertungsrechte, anderen Beschränkungen der
                    Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers oder anderen entsprechenden
                    Rechtsnormen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes
                    ergeben.
                |+G`dD@v2DS>?Kr$;!H
                    Lizenzierung
                    Unter den Bedingungen dieser Lizenz erteilt Ihnen der Lizenzgeber -
                    unbeschadet unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - die
                    vergütungsfreie, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder
                    verwandten Schutzrechts am Schutzgegenstand) unbeschränkte
                    Nutzungsbewilligung, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu
                    nutzen:
                    9xL5_[&)
                            Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn in
                            Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu
                            vervielfältigen;
                        Au7xG#SR<T
                            Den Schutzgegenstand zu bearbeiten, einschließlich Übersetzungen unter
                            Nutzung jedweder Medien anzufertigen, sofern deutlich erkennbar gemacht
                            wird, dass es sich um eine Bearbeitung handelt;
                        B>:]@Gtl6,"
v-
                            Den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich
                            wiederzugeben und zu verbreiten; und
                        04l`:vuOv +
                            Bearbeitungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich
                            wiederzugeben und zu verbreiten.
                        yj1~s:
                            Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:
                            f
                                    Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare
                                    Vergütungsansprüche im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen
                                    oder Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel für Leermedien) vorhanden
                                    sind, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, die
                                    entsprechenden Vergütungsansprüche für jede Ausübung eines Rechts
                                    aus dieser Lizenz durch Sie geltend zu machen.
                                .JCJ'cM^<`3f8s8
                                    Vergütung bei Zwangslizenzen: Soweit Zwangslizenzen außerhalb dieser
                                    Lizenz vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der
                                    Lizenzgeber für alle Fälle einer lizenzgerechten Nutzung des
                                    Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche Vergütung.
                                5
                                    Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des
                                    Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen
                                    Abschnitte (i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche
                                    Vergütung, unabhängig davon, ob eine Geltendmachung der
                                    Vergütungsansprüche durch ihn selbst oder nur durch eine
                                    Verwertungsgesellschaft möglich wäre.
                    Die vorgenannte Nutzungsbewilligung wird für alle bekannten sowie alle noch
                    nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Sie beinhaltet auch das Recht, solche
                    Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser
                    Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte, die
                    über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber eingeräumt
                    werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder
                    Zusammenstellungen von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen
                    sind und einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, verzichtet
                    der Lizenzgeber auf die Geltendmachung sämtlicher daraus resultierender Rechte.
                IRSs[ht:8x>
                    Bedingungen
                    Die Erteilung der Nutzungsbewilligung gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt
                    ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
                    <zGQq2y+<qf]\,
                            Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser
                            Lizenz verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie müssen dabei stets eine
                            Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des
                            Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder
                            Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser
                            Lizenz oder die durch diese Lizenz gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen
                            den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Bei jeder Kopie des
                            Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen
                            Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den
                            Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten
                            oder öffentlich wiedergeben, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand)
                            keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des
                            Schutzgegenstandes in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten
                            Rechte behindern können. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der
                            Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch
                            nicht bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt dieser Lizenz unterstellt
                            werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie - soweit dies
                            praktikabel ist - auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin aus dem
                            Sammelwerk die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen. Wenn Sie
                            eine Bearbeitung vornehmen, müssen Sie – soweit dies praktikabel ist – auf
                            die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Bearbeitung die in Abschnitt 4.c)
                            aufgezählten Hinweise entfernen.
                        ;O;|]NkffF
                            Sie dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen
                            B'PCT)f<}w
hZ UC
                                    dieser Lizenz,
                                TJ{C!s\]q	Hg@bu-
                                    einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen,
                                gVT`
                                    einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit
                                    denselben Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B.
                                    Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 US),
                                N
                                    der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen
                                    ab Version 3.0 aufwärts, oder
                                V3EVXzfk||@tm"
                                    einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz
                            verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
                            Falls Sie die Bearbeitung gemäß Abschnitt b)(v) unter einer mit Creative
                            Commons kompatiblen Lizenz lizenzieren, müssen Sie deren
                            Lizenzbestimmungen Folge leisten.
                            Falls Sie die Bearbeitung unter einer der unter b)(i)-(iv) genannten
                            Lizenzen ("Verwendbare Lizenzen") lizenzieren, müssen Sie deren
                            Lizenzbestimmungen sowie folgenden Bestimmungen Folge leisten: Sie müssen
                            stets eine Kopie der verwendbaren Lizenz oder deren vollständige
                            Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen, wenn
                            Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie dürfen keine
                            Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die
                            Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte
                            beschränken. Bei jeder Bearbeitung, die Sie verbreiten oder öffentlich
                            wiedergeben, müssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare Lizenz und den
                            Haftungsausschluss unverändert lassen. Wenn Sie die Bearbeitung verbreiten
                            oder öffentlich wiedergeben, dürfen Sie (in Bezug auf die Bearbeitung) keine
                            technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer der Bearbeitung in der
                            Ausübung der ihm durch die verwendbare Lizenz gewährten Rechte behindern
                            können. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch für den Fall, dass die Bearbeitung einen
                            Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; dies bedeutet jedoch nicht, dass das
                            Sammelwerk insgesamt der verwendbaren Lizenz unterstellt werden muss.
                        Zr]-|8u(MTy
                            Die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe des Schutzgegenstandes oder
                            auf ihm aufbauender Inhalte oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur
                            unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen im
                            Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt
                            lassen. Sie sind verpflichtet, die Urheberschaft oder die Rechteinhaberschaft in
                            einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem
                            Sie selbst – soweit bekannt – Folgendes angeben:
                            19|
	B
                                    Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des
                                    Rechteinhabers, und/oder falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den
                                    Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine
                                    Zuschreibung an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein
                                    Verlagshaus oder eine Zeitung) („Zuschreibungsempfänger“), Namen
                                    bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;
                                m'L[t	%'} 
                                    den Titel des Inhaltes;
                                |hh</f8
                                    in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B.
                                    Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben
                                    hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder
                                    die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;
                                Z;c/[l;
                                    und im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes in
                                    Übereinstimmung mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich
                                    um eine Bearbeitung handelt.
                            Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder
                            angemessenen Form gemacht werden; im Falle einer Bearbeitung des
                            Schutzgegenstandes oder eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das
                            Minimum darstellen und bei gemeinsamer Nennung aller Beitragenden
                            dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben sind wie die
                            Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben nach diesem Abschnitt
                            dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft in der oben
                            bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte aus dieser
                            Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich vorliegende
                            Zustimmung des Urhebers, des Lizenzgebers und/oder des
                            Zuschreibungsempfängers weder implizit noch explizit irgendeine Verbindung
                            mit dem oder eine Unterstützung oder Billigung durch den Lizenzgeber oder
                            den Zuschreibungsempfänger andeuten oder erklären.
                        C7=-
G
                            Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für solche
                            Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den
                            Schutzgegenstandsbegriff fallen, weil sie als Datenbanken oder
                            Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz
                            eigener Art genießen.
                        U	!HArA
                            (Urheber)Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser
                            Lizenz unberührt.
                ,+\#
                    Gewährleistung
                    SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN
                    DEM LIZENZGEBER UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL
                    NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN
                    SCHUTZGEGENSTAND UND DIE ERTEILUNG DER NUTZUNGSBEWILLIGUNG UNTER
                    AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT WEDER
                    AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST
                    INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG
                    VON DEREN ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT
                    DES SCHUTZGEGENSTANDES, SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN
                    ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON BESCHREIBUNGEN.
                (9^j>0N#Kz~1&
                    Haftungsbeschränkung
                    ÜBER DIE IN ZIFFER 5 GENANNTE GEWÄHRLEISTUNG HINAUS HAFTET DER
                    LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART NUR BEI GROBER
                    FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI
                    FREIWILLIGE HAFTUNG FÜR FOLGE- ODER ANDERE SCHÄDEN, AUCH WENN ER
                    ÜBER DIE MÖGLICHKEIT IHRES EINTRITTS UNTERRICHTET WURDE.
                @
                    Erlöschen
                    p@6 pwIP5IJ
                            Diese Lizenz und die durch sie erteilte Nutzungsbewilligung erlöschen mit
                            Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen
                            durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder
                            einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen oder
                            juristischen Personen, die Bearbeitungen des Schutzgegenstandes oder diesen
                            enthaltende Sammelwerke sowie entsprechende Vervielfältigungsstücke unter
                            den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen
                            nachträglich entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die
                            genannten Personen sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten.
                            Darüber hinaus gelten die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem
                            Erlöschen dieser Lizenz fort.
                        /XL
                            Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet bis
                            der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen
                            behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen
                            Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene Weitergabe des
                            Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Ausübung dieses Rechts
                            nicht einer Kündigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder irgendeiner
                            Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits erfolgt ist bzw.
                            zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz unter Berücksichtigung
                            der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen vollumfänglich wirksam bleibt.
                ^L'
                    Sonstige Bestimmungen
                    Cv~&{
                            Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil
                            eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der
                            Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im
                            gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
                        Y,J^)7jf9IV4Y9gO^q9
                            Jedes Mal wenn Sie eine Bearbeitung des Schutzgegenstandes verbreiten oder
                            öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am
                            ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im
                            gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
                        zBm<R!E
                            Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die
                            Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt.
                        t)6L1$CFJrzDFvxPc	Q
                            Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen
                            sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß
                            betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
                        ].niIx#&yqh
                            Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen,
                            Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt die
                            vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug auf
                            den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder
                            Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht
                            genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem
                            Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz möglich. Der
                            Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch Sie übermittelte
                            Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche
                            Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei
                            Modifikationen wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und
                            wirken sich nicht auf die Dritten gemäß 8.a) und b) angebotenen Lizenzen aus.
                        \=+YxXve	%1-Sf
                            Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung
                            getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen
                            Lizenzvertrag das Recht der Republik Österreich Anwendung.
            Creative Commons Notice
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